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   OLG Koblenz, 28.12.2018 - 12 W 661/18   

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OLG Koblenz, 28.12.2018 - 12 W 661/18 (https://dejure.org/2018,54969)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.12.2018 - 12 W 661/18 (https://dejure.org/2018,54969)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Dezember 2018 - 12 W 661/18 (https://dejure.org/2018,54969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG § 32 Abs. 2 S. 1
    Unstatthafte Beschwerde gegen eine zum Zwecke der Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit erfolgte vorläufige Streitwertbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 694
  • MDR 2019, 893
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05

    Zum Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen vorläufige Streitwertfestsetzung zum

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.12.2018 - 12 W 661/18
    Gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung findet die Beschwerde nach § 63 Abs. 1 S. 2 GKG nur im Verfahren nach § 67 GKG statt, wenn sich der Beschwerdeführer gegen die Höhe des, aufgrund des vorläufig festgesetzten Streitwertes erhobenen, von ihm zu zahlenden Kostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren wendet (OLG Hamm, MDR 2005, 1309 ).

    Für letztgenannten Fall eröffnet die Regelung des § 32 Abs. 2 RVG keine Beschwerdemöglichkeiten, die über die nach dem Gerichtskostengesetz geregelten hinausgehen (OLG Hamm, MDR 2005, 1309 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 12.03.2024 - 3 W 72/24
    Der Rechtsanwalt kann daher die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes nicht aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 S. 1 RVG mit der Streitwertbeschwerde anfechten (OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2023 - I-7 W 3/23 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.06.2022 - 4 W 16/22 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.2018 - 12 W 661/18 -, juris; OLG Bremen OLGR 2007, 386; OLG Frankfurt BeckRS 2006, 13196; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 942; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1222; a.A. Hartung/Schons/Enders/Enders, 3. Aufl. 2017, RVG § 32 Rn. 7).
  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Der Kläger hat an einer Erhöhung des Streitwerts kein schützenswertes Interesse (vgl.: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 12 W 661/18 -, Rn. 3f, juris).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - 7 W 3/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Zulässigkeitsstreitwerts

    Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG regelt ausschließlich die Beschwerde gegen die endgültige Streitwertfestsetzung ( OLG Braunschweig Beschl. v. 13.6.2022 - 4 W 16/22, BeckRS 2022, 13272 Rn. 18; OLG Dresden, Beschl. v. 6.10.2020 - 4 W 678/20, BeckRS 2020, 28363 Rn. 2; OLG Köln Beschl. v. 17.7.2019 - 13 W 25/19, BeckRS 2019, 15648 Rn. 29; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 3 Gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung findet die Beschwerde nach § 63 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GKG nur im Verfahren nach § 67 GKG statt, wenn sich der Beschwerdeführer gegen die Höhe des, aufgrund des vorläufig festgesetzten Streitwertes erhobenen, von ihm zu zahlenden Kostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren wendet ( OLG Brandenburg Beschl. v. 2.6.2020 - 1 W 16/20, NJOZ 2021, 28 Rn. 3; OLG Koblenz Beschl. v. 28.12.2018 - 12 W 661/18, NJW-RR 2019, 694 Rn. 3; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 3).

    § 32 Abs. 2 RVG räumt dem Rechtsanwalt kein im Vergleich zur Partei weitergehendes Beschwerderecht ein ( OLG Braunschweig Beschl. v. 13.6.2022 - 4 W 16/22, BeckRS 2022, 13272 Rn. 21; OLG Brandenburg Beschl. v. 2.6.2020 - 1 W 16/20, NJOZ 2021, 28 Rn. 3; OLG Dresden, Beschl. v. 6.10.2020 - 4 W 678/20, BeckRS 2020, 28363 Rn. 3; OLG Koblenz Beschl. v. 28.12.2018 - 12 W 661/18, NJW-RR 2019, 694 Rn. 4; OLG Hamm Beschl. v. 11.3.2005 - 2 WF 49/05, BeckRS 2005, 11124 Rn. 7).

  • OLG Braunschweig, 13.06.2022 - 4 W 16/22

    Festsetzung eines Zuständigkeitsstreitwerts; Kein eigenes Beschwerderecht eines

    Der Senat schließt sich nach alledem der ganz herrschenden Auffassung an, nach der § 32 Abs. 2 RVG nicht die Möglichkeit eröffnet, einen vom Gericht nur vorläufig festgesetzten Streitwert - erst recht nicht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts - mit der Beschwerde anzufechten (OLG Köln, Beschluss vom 17. Juli 2019 - I-13 W 25/19, 13 W 25/19 -, Rn. 27 m.w.N. in Rn. 29, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 4 W 678/20 -, Rn. 3, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 12 W 661/18 -, Rn. 4, juris; BeckOK KostR/ Laube , 37. Ed. 1.4.2022, GKG § 68 Rn. 38.1; Gerold/Schmidt/ Mayer , 25. Aufl. 2021, RVG § 32 Rn. 81; Mayer/Kroiß/ Kießling , 8. Aufl. 2021, RVG § 32 Rn. 56).
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